Was passiert, wenn ich die Vereinbarung zurückgeschickt habe?
Sie erhalten von uns eine unterschriebene Version auf dem Postweg zurück.
Wie kann ich die Vereinbarung zurückschicken?
Der Gesetzgeber sieht hier keine Schriftform vor, was bedeutet, dass die Unterschrift nicht im Original vorliegen muss. Es reicht also, wenn Sie uns die Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben als eingescanntes PDF-Dokument zurückschicken. Natürlich können Sie aber auch den klassischen Postweg wählen, jedoch sollten Sie dann die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben zurückschicken.
Habe ich aufgrund dieser Vertragserweiterung ein Sonderkündigungsrecht?
Weil wir mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung lediglich die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eine Vertragserweiterung?
Das ist richtig. Die Vereinbarung Auftragsverarbeitung regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und stellt deshalb eine Vertragserweiterung dar.
Ich bin der Meinung, dass keine Daten in meinem Auftrag verarbeitet werden, weil ich als Colocation-Kunde sämtliche Wartungen an meinen Systemen selbst vornehme. Ist deshalb nicht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung überflüssig?
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einem Kurzpapier den Begriff der Wartung festgelegt: „[…]besteht […] die Notwendigkeit oder Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten, so handelt es sich […] um eine Form oder Teiltätigkeit einer Auftragsverarbeitung und die Anforderungen des Art. 28 DS-GVO – wie etwa der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung – sind umzusetzen.“ (Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Kurzpapier_Auftrag.pdf). Konkret bedeutet das, dass beispielsweise schon beim Ein- und Ausbau von Systemen, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Dasselbe gilt beispielsweise auch für die Durchführung eines Resets. Deshalb raten wir Ihnen dringend dazu, die Auftragsverarbeitung mit uns zu vereinbaren, selbst wenn auch diese Tätigkeiten im Regelbetrieb von Ihnen selbst durchgeführt werden. Ansonsten bestünde beispielsweise für uns keine Möglichkeit, Sie bei einem Notfall zu unterstützen (beispielsweise, wenn Sie auf ein System aus der Ferne nicht mehr zugreifen können), weil wir gegen das Datenschutzrecht verstoßen würden.
Ich bin dennoch der Meinung, dass auf meinen Systemen keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Welche Regelung sollte ich dann schließen?
In diesen seltenen Fällen bitten wir Sie, uns dies schriftlich formlos zu bestätigen. Auch wir sind den Aufsichtsbehörden gegenüber rechenschaftspflichtig und müssen im Zweifel nachweisen können, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben.
Kann ich mich weigern, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu schließen?
Das hängt davon ab, ob auf Ihren Systemen personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Die für unser Geschäftsmodell typischen Anwendungsszenarien setzen jedoch alle die Verarbeitung von personenbezogenen Daten voraus, weil beispielsweise allein schon das Speichern von IP-Adressen in Server-Logfiles als personenbezogene Datenverarbeitung gilt.
Was passiert, wenn die Anforderungen der DSGVO bis 25.05.2018 nicht umgesetzt werden?
Verstöße gegen die DSGVO sind strafbar und werden mit Bußgeldern bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweit erzielten Jahres-Gesamtumsatzes geahndet. Dies betrifft nicht nur die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sondern auch viele andere Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben und für Unternehmen in ganz Europa gelten.
Bis wann muss ich meine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen haben?
Die DSGVO tritt am 25.05.2018 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung bis zum 20.05.2018 zurückschicken sollten, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Vertragsdaten ab dem 25.05.2018 rechtssicher erfasst worden sind.
Ab wann tritt die DSGVO in Kraft?
Die neue DSGVO tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft.
Ich habe meine Vertragsdaten nicht zur Hand, muss sie aber in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eintragen. Wie erhalte ich meine Vertragsdaten?
Bitte rufen Sie Ihren Vertriebsansprechpartner an oder schicken Sie eine Mail an business-support@plusnet.de, wir teilen Ihnen Ihr Vertragsdatum umgehend mit.
An welche Adresse muss mein unterschriebener Vertrag geschickt werden?
Den unterzeichneten Vertrag können Sie gerne per E-Mail an avv-hosting@plusnet.de oder an die Plusnet GmbH – Fahrenheitstr. 11 – 28359 Bremen schicken.