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Sub-Unterauftragsverarbeiter laut Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten - Annex 4:
Plesk International GmbH
Vordergasse 59
8200 Schaffhausen / CH
Internet: www.plesk.com
EPAG Domainservices GmbH
Niebuhrstr. 16b
53113 Bonn
Internet: www.epag.de
KDW+Service GmbH
Am Alten Güterbahnhof 2
59909 Bestwig
Internet: www.kdwplusservice.de
Hornetsecurity GmbH
Am Listholze 78
30177 Hannover
Internet: www.hornetsecurity.com/de
CentralNic Group PLC
35-39 Moorgate
London, EC2R 6AR
Internet: www.dominic.de
letzte Änderung: 25.05.2018
Öffnen Sie das in dieser Mail als PDF angehängte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sie können in den Eingabefeldern direkt Ihre Angaben eintragen.
Drucken Sie die Vereinbarung aus, nachdem Sie sie vollständig ausgefüllt haben.
Unterschreiben sie die Vereinbarung und schicken Sie sie an uns zurück, gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an unsere Adresse:
Plusnet GmbH
Fahrenheitstr. 11
28359 Bremen
Sie erhalten im Anschluss den von uns unterschriebenen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Postweg zurück. Die Vereinbarung gilt damit als rechtskräftig abgeschlossen.
Sehr geehrte Kunden,
mit dem 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Aus dieser neuen Gesetzgebung ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder im Rahmen ihrer Leistungserbringung mit personenbezogenen Daten ihrer Auftraggeber in Berührung kommen.
Auftragsverarbeitung: kleine Unterschiede, große Rechtskonsequenzen
Hostingdienste sind typischerweise eine „Verarbeitung“ von Daten „im Auftrag“ des Kunden im Sinne der DSGVO. Das betrifft nicht nur das bloße Speichern von Daten auf Systemen von QSC (das Speichern ist eine Art der „Verarbeitung“). Bereits das Loggen personenbezogener Daten durch den Webserver ist eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Verordnung.
Wichtig: Ohne die unterschriebenen Dokumente können wir für Sie in Zukunft keine Aufträge mehr ausführen bzw. laufende Aufträge aufrecht erhalten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, weil wir sonst gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden.
Wir bitten Sie daher um die Klassifizierung der personenbezogenen Daten und Ergänzung Ihrer Angaben im nachstehenden Auftragsverarbeitungsvertrag. Für den Umgang mit dem beiliegenden Auftragsverarbeitungsvertrag haben wir eine FAQ und eine Ausfüllhilfe bereitgestellt.
Wenn Sie Unterstützung bei der Ergänzung Ihrer Vertragsangaben benötigen, hilft Ihnen Ihr Vertriebsansprechpartner gerne weiter.
Sollten Sie weitere Fragen zur vertraglichen Auftragsverarbeitung im Rahmen der DSGVO haben, bitten wir Sie, uns eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken oder Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! aufzunehmen.
Unterauftragsverarbeiter laut Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten - Annex 3:
Plesk International GmbH
Vordergasse 59
8200 Schaffhausen / CH
Internet: www.plesk.com
EPAG Domainservices GmbH
Niebuhrstr. 16b
53113 Bonn
Internet: www.epag.de
KDW+Service GmbH
Am Alten Güterbahnhof 2
59909 Bestwig
Internet: www.kdwplusservice.de
Hornetsecurity GmbH
Am Listholze 78
30177 Hannover
Internet: www.hornetsecurity.com/de
CentralNic Group PLC
35-39 Moorgate
London, EC2R 6AR
Internet: www.dominic.de
letzte Änderung: 25.05.2018
Sie erhalten von uns eine unterschriebene Version auf dem Postweg zurück.
Der Gesetzgeber sieht hier keine Schriftform vor, was bedeutet, dass die Unterschrift nicht im Original vorliegen muss. Es reicht also, wenn Sie uns die Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben als eingescanntes PDF-Dokument zurückschicken. Natürlich können Sie aber auch den klassischen Postweg wählen, jedoch sollten Sie dann die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben zurückschicken.
Weil wir mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung lediglich die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Das ist richtig. Die Vereinbarung Auftragsverarbeitung regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und stellt deshalb eine Vertragserweiterung dar.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einem Kurzpapier den Begriff der Wartung festgelegt: „[…]besteht […] die Notwendigkeit oder Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten, so handelt es sich […] um eine Form oder Teiltätigkeit einer Auftragsverarbeitung und die Anforderungen des Art. 28 DS-GVO – wie etwa der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung – sind umzusetzen.“ (Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Datenschutz/Kurzpapier_Auftrag.pdf). Konkret bedeutet das, dass beispielsweise schon beim Ein- und Ausbau von Systemen, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Dasselbe gilt beispielsweise auch für die Durchführung eines Resets. Deshalb raten wir Ihnen dringend dazu, die Auftragsverarbeitung mit uns zu vereinbaren, selbst wenn auch diese Tätigkeiten im Regelbetrieb von Ihnen selbst durchgeführt werden. Ansonsten bestünde beispielsweise für uns keine Möglichkeit, Sie bei einem Notfall zu unterstützen (beispielsweise, wenn Sie auf ein System aus der Ferne nicht mehr zugreifen können), weil wir gegen das Datenschutzrecht verstoßen würden.
In diesen seltenen Fällen bitten wir Sie, uns dies schriftlich formlos zu bestätigen. Auch wir sind den Aufsichtsbehörden gegenüber rechenschaftspflichtig und müssen im Zweifel nachweisen können, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben.
Das hängt davon ab, ob auf Ihren Systemen personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Die für unser Geschäftsmodell typischen Anwendungsszenarien setzen jedoch alle die Verarbeitung von personenbezogenen Daten voraus, weil beispielsweise allein schon das Speichern von IP-Adressen in Server-Logfiles als personenbezogene Datenverarbeitung gilt.
Verstöße gegen die DSGVO sind strafbar und werden mit Bußgeldern bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweit erzielten Jahres-Gesamtumsatzes geahndet. Dies betrifft nicht nur die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sondern auch viele andere Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben und für Unternehmen in ganz Europa gelten.
Die DSGVO tritt am 25.05.2018 in Kraft. Das bedeutet, dass Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung bis zum 20.05.2018 zurückschicken sollten, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Vertragsdaten ab dem 25.05.2018 rechtssicher erfasst worden sind.
Die neue DSGVO tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft.
Bitte rufen Sie Ihren Vertriebsansprechpartner an oder schicken Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wir teilen Ihnen Ihr Vertragsdatum umgehend mit.
Den unterzeichneten Vertrag können Sie gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an die Plusnet GmbH - Fahrenheitstr. 11 - 28359 Bremen schicken.